Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (11.00 Uhr) in Karlsruhe über einen möglichen Schadenersatz nach Leasing im Dieselskandal. Der Kläger hatte 2009 für vier Jahre einen Audi geleast, der mit einem von der Konzernmutter VW gebauten, manipulierten Dieselmotor ausgestattet war. Später kaufte er das Auto, 2019 verklagte er Audi auf die Erstattung des Kaufpreises und der Leasingbeträge. (Az. VII ZR 192/20)
Das Oberlandesgericht Stuttgart gab ihm im Oktober 2020 teilweise recht und sprach ihm den Kaufpreis zu, nicht aber die Leasingbeträge. Gegen das Urteil legten sowohl Audi als auch der Kläger Revision beim BGH ein. Der Autobauer beruft sich darauf, nicht von der Manipulation an den in seinen Fahrzeugen verbauten Motoren gewusst zu haben.
Quelle: AFP