Vor dem Landgericht im hessischen Hanau hat ein weiterer Prozess um einen Sektenmord an einem Vierjährigen vor 33 Jahren begonnen. Die Mutter des Jungen muss sich seit Dienstag wegen Mordes verantworten, wie ein Gerichtssprecher sagte. Laut Anklage kann für die Frau bei einer Verurteilung aber auch Beihilfe zum Mord in Betracht kommen.
Die heute 60-Jährige soll im August 1988 ihren körperlich und seelisch vernachlässigten Sohn aus niedrigen Beweggründen getötet haben. Sie soll ihn in einem über dem Kopf zugeschnürten Sack zum Mittagsschlaf gelegt und ihn in Obhut der Sektenanführerin gelassen haben. Dabei sei die Mutter davon ausgegangen, dass die heute 74-jährige Sektenanführerin ihrem Sohn “aus eigensüchtigen Motiven nach dem Leben getrachtet” habe. Damit habe die Frau ihre Anführerschaft in der Sekte bewahren und stärken wollen.
Die Mutter sei von der Anführerin davon überzeugt worden, dass der Vierjährige die “Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen” sei und von Gott geholt werde. Sie soll den Jungen im Sack sich selbst überlassen haben, obwohl sie seine panischen Schreie wahrgenommen haben soll. Das Kind erstickte. Den Tod ihres Kinds habe die Mutter mindestens billigend in Kauf genommen. Bis Ende Dezember sind 14 weitere Prozesstermine angesetzt.
Im September 2020 hatte das Landgericht Hanau bereits die Sektenanführerin wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Mutter wurde einen Tag nach der Urteilsverkündung festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Fall kam erst nach vielen Jahren durch Medienrecherchen ans Licht.
Quelle: AFP