Mehrere Pflegeunternehmen ziehen gegen die Pflicht zur Zahlung von Tariflöhnen vor das Bundesverfassungsgericht. Verbandsmitglieder hätten gegen die Regelungen im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, teilten der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der bpa-Arbeitgeberverband und der Verband deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) am Montag in Berlin mit. Die Verbände unterstützten die Beschwerde “ausdrücklich”.
Die im Juni vom Bundestag beschlossene Pflegereform verpflichtet ab September 2022 alle Pflegeeinrichtungen zu Tariflöhnen, die Leistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen. Damit würde ein “faktischer Tarifzwang für Unternehmen der Altenpflege geschaffen”, kritisierten die Verbände.
“Es reicht mit dem Eingriff des Staats in die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Pflegeunternehmen”, erklärte der Präsident des bpa-Arbeitsgeberverbands, Rainer Brüderle (FDP). Der VDAB-Vorsitzende Stephan Baumann teilte mit, es gehe darum, “unternehmerische Spielräume zu erhalten und verfassungsmäßige Rechte zu wahren.”
Quelle: AFP