Der Weg für die Milliardenhilfen zum Wiederaufbau in den Hochwasserregionen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist frei: Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetz für den Fonds, der Mittel von bis zu 30 Milliarden Euro vorsieht.
An der Rückzahlung der Hilfsgelder sollen sich die Länder zur Hälfte beteiligen, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zugute kommen sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur eingesetzt werden. Der Wiederaufbau von Infrastruktur des Bundes, wie etwa Bundesstraßen, wird gesondert durch den Bund finanziert.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bezeichneter den Wiederaufbau der betroffenen Regionen als “Herkulesaufgabe”. Der Gesetzesbeschluss sei ein “ganz wichtiges Signal”, dass die Menschen nicht vergessen würden. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), sagte, an manchen Orten müsse eine Wiederaufbauleistung erbracht werden wie nach dem Zweiten Weltkrieg.
Der CDU-Chef und Unions-Kanzlerkandidat forderte zudem eine Überprüfung des Planungsrechts, um den Wiederaufbau schneller bewerkstelligen zu können – etwa in Fällen, wo ein zerstörtes Haus wegen der Hochwassergefahr an anderer Stelle wiederaufgebaut wird. Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Werner Gatzer, kündigte für die kommende Woche eine Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern zur Verwendung der Mittel an. Die Gelder könnten auch für bereits begonnene Wiederaufbau-Maßnahmen verwendet werden.
Die Verteilung der Mittel erfolgt einer ebenfalls vom Bundesrat gebilligten Verordnung zufolge zunächst durch einen festen Schlüssel, basierend auf den ersten Schadenserhebungen der betroffenen Länder. Danach entfallen auf Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent der für die Länderprogramme vorgesehenen Mittel des Fonds. Wenn die endgültige Schadenshöhe in den Ländern feststeht, folgt eine Bund-Länder-Vereinbarung mit einem angepassten Verteilungsschlüssel.
Der Gesetz sieht auch vor, die Insolvenzantragspflicht temporär auszusetzen – bei Fällen, in denen die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen unter anderem beim Pfändungsschutz vor, um Betroffenen mit Finanzengpässen Luft zu verschaffen.
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs sind Regelungen für eine bessere Warnung der Bevölkerung bei künftigen ähnlichen Ereignissen. So werden Mobilfunkbetreiber zur Einrichtung eines sogenannten CB-Systems verpflichtet, mit dem an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone eine Mitteilung verschickt werden kann.
Quelle: AFP