Für Grundschulkinder soll es ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Nach dem jüngsten Beschluss des Bundestags stimmte am Freitag auch der Bundesrat für den erst kürzlich ausgehandelten Kompromiss. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden täglich.
Der soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zu Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe das Angebot zur Verfügung steht.
Der Bundesrat hatte Ende Juni den Vermittlungsausschuss angerufen, weil die Bundesländer mit der geplanten Finanzierung der Betreuungsplätze im vom Bundestag beschlossenen Gesetz nicht einverstanden waren. Der nun erzielte Kompromiss sieht laut Bundesrat nun unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach von einem “guten Tag für die Familien in Deutschland. Der Unions-Kanzlerkandidat verwies darauf, dass die Einigung trotz des andauernden Bundestagswahlkampfes zustande gekommen sei. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bezeichnete das neue Gesetz als “großen Schritt” für mehr Familienfreundlichkeit”. Er betonte zugleich, dass die Neuregelung ambitioniert sei, weil sie den Ländern erhebliche finanzielle und personelle Anstrengungen abverlange.
Quelle: AFP