Mit der Vorlage eines Forderungskatalogs kann die Suche nach einem Endlager für Atommüll in die nächste Etappe gehen. Der am Dienstag von der Fachkonferenz Teilgebiete vorgelegte 116-seitige Bericht fasst Stellungnahmen, Empfehlungen und Kritik aus öffentlichen Diskussionsveranstaltungen zusammen, bei denen sich die Bürger seit Oktober vergangenen Jahres zur Suche nach einem Endlager äußern konnten – diese Form der Bürgerbeteiligung ist im Standortauswahlgesetz festgeschrieben.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte eine Berücksichtigung der Forderungen bei der weiteren Suche nach einem Endlager zu. “Jeder kritische Blick, jede hinterfragende Stimme bereichert das Verfahren”, erklärte sie. Die in dem Bericht festgehaltene “konstruktive Kritik” sei “wichtig, um die Auswahl des Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit voran zu bringen”. Die Beteiligung der Öffentlichkeit solle fortgesetzt werden.
Grundlage der öffentlichen Beratungen war der im vergangenen Jahr vorgelegte Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE): In dem Bericht wurden 54 Prozent des Bundesgebiets als potenziell geeignetes Lagergebiet ausgewiesen.
In ihrem am Dienstag vorgestellten Forderungskatalog kritisiert die Fachkommission, dass die BGE “damit hinter allgemeinen Erwartungen hinsichtlich der Eingrenzung von Gebieten zurückgeblieben” sei. Die Fachkommission forderte die Bundesgesellschaft auf, “die relevanten geowissenschaftlichen Daten zu veröffentlichen, deren Zugänglichkeit kontinuierlich weiterzuentwickeln und Ungewissheiten zu kommunizieren”. Der Öffentlichkeit lägen hierzu noch nicht genügend Informationen vor.
Die BGE müsse “durch allgemeine und durch zielgruppengerechte Informations- und Beteiligungsangebote die Fähigkeit und Bereitschaft zur Beteiligung der Bürger am Standortauswahlverfahren weiter erhöhen”, heißt es in dem Bericht.
Das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle läuft seit 2017. Der Ablauf des Verfahrens wird durch das Standortauswahlgesetz geregelt: In drei aufeinander folgenden Phasen sollen die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager in Frage kommen, immer weiter eingegrenzt werden. Mit der Vorlage des Berichts der Fachkommission endet die erste Phase.
Die BGE will nun Empfehlungen ausarbeiten, auf deren Grundlage dann der Bundestag entscheidet, wo in einer zweiten Phase überirdische Erkundungen erfolgen sollen. Dagegen sind dann auch Klagen möglich. Begleitet wird dieser Schritt durch öffentliche Regionalkonferenzen. In einer dritten Phase erfolgen an mindestens zwei Standorten auch unterirdische Erkundungen, bis 2031 schließlich dem Parlament ein Standortvorschlag vorliegen soll. Möglichst ab 2050 soll das Endlager betriebsbereit sein.
An den öffentlichen Veranstaltungen der ersten Phase haben sich etwa 1000 Bürger beteiligt, wie Andreas Fox, Sprecher der Fachkonferenz Teilgebiete, am Dienstag sagte. Es seien “viele ungeklärte Fragen” identifiziert worden, die nun beantwortet werden müssten – “in einem transparenten Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit”.
Von Atomkraftgegnern kam Kritik an dem Format. Der im vergangenen Jahr vorgelegte Zwischenbericht der BGE sei “so oberflächlich ausgefallen”, dass der Öffentlichkeit “schlicht an einer vernünftigen Diskussionsgrundlage fehlte”, erklärte Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation “ausgestrahlt”.
Quelle: AFP