Mehr als viereinhalb Jahre nach dem Mord an einer Joggerin in Endingen am Kaiserstuhl ist das Urteil wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung rechtskräftig. Keiner der Verfahrensbeteiligten habe innerhalb der Frist Revision eingelegt, teilte das Landgericht Freiburg am Montag mit. Das Gericht hatte sich im August noch einmal mit der Sicherungsverwahrung für den Täter beschäftigen müssen. (Az. 6 KLs 300 Js 17151/17 AK 6/19)
Der frühere Fernfahrer war bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er im November 2016 Carolin G. in einem Waldstück vergewaltigt und ermordet hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied allerdings 2018 auf seine Revision hin, dass das Landgericht über die Sicherungsverwahrung erneut urteilen müsse.
Dieses entschied am 25. August wieder, dass für den Täter nach Verbüßung seiner Haftstrafe die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten bleibt. Der Mann war im vergangenen Jahr in Österreich zusätzlich des Mordes an einer Studentin schuldig gesprochen worden.
Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern schützen. Diese kommen dann nach Verbüßen ihrer Freiheitsstrafe nicht frei, sondern in eine andere Anstalt oder eine spezielle Abteilung im Gefängnis. Darüber wird in dem Fall zum Ablauf der Strafe entschieden.
Quelle: AFP