Landkreise warnen vor Belastungen durch Anspruch auf Ganztagsbetreuung

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Vor den Beratungen von Bund und Ländern zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule haben die deutschen Landkreise vor einer stärkeren finanziellen Belastung gewarnt. “Bislang ist die Kostenfrage zwischen den Beteiligten wie eine heiße Kartoffel hin- und hergeschoben worden”, sagte Landkreistag-Präsident Reinhard Sager den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Montag. “Am Ende sind es aber die Landkreise und Städte, die auf den Ausgaben sitzenzubleiben drohen.” 

Vertreter von Bund und Ländern befassen sich am Montagabend erneut mit dem Streitthema. Das Gesetz für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder war Ende Juni vorerst gescheitert. Der Rechtsanspruch sollte den ursprünglichen Plänen zufolge ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Erstklässler gelten. Der Bundesrat rief wegen der strittigen Finanzierung des Rechtsanspruchs allerdings den Vermittlungsausschuss an, der nun am Montagabend tagt.

Nötig sei ein Finanzkonzept von Bund und Ländern, bei dem Landkreise von Kosten freigehalten werden müssten, forderte Landkreistag-Präsident Sager. “Es geht dabei nicht um Peanuts, sondern allein bei den Betriebskosten um rund vier Milliarden Euro pro Jahr.” Für diese gebe es bisher nur eine Finanzierungszusage von knapp einer Milliarde Euro. “Damit könnten um die drei Milliarden Euro pro Jahr bei den Kommunen hängen bleiben.”

Der deutsche Beamtenbund (dbb) forderte seinerseits “umfangreiche und nachhaltige Investitionen in Personal und Räumlichkeiten”. Bereits heute gebe es “einen massiven Fachkräftemangel im Erziehungsbereich”, erklärte der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach. “Ohne eine Aufwertung des Berufs sowie angemessene Bezahlung und Arbeitsbedingungen droht das System zu kollabieren.”

Der Bund hat bisher angeboten, 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zur Verfügung zu stellen. An den Betriebskosten will er sich mit knapp einer Milliarde Euro beteiligen. Dies war von den Ländern im Juni aber als unzureichend zurückgewiesen worden.

Quelle: AFP

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