Rückschlag für Töchter von Fußballstar in Rechtsstreit um Markennamen "Maradona"

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Im Rechtsstreit um die Markenrechte am Namen “Maradona” haben zwei Töchter des verstorbenen argentinischen Fußballidols Diego Maradona einen Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Berufungsgericht in Buenos Aires lehnte den Einspruch von Dalma und Gianinna Maradona gegen die kommerzielle Verwendung ihres Familiennamens ab.

Diego Maradona hatte das Markenrecht 2015 an seinen Anwalt Matías Morla übetragen. Die Gewinne daraus sollen die Schwestern des Fußballstars finanziell unterstützen. Maradona starb im vergangenen November im Alter von 60 Jahren an einem Herzinfarkt.

Im März zeigten Dalma und Gianinna den Anwalt Morla wegen Betrugs an und forderten Ermittlungen gegen dessen Firma. Das zuständige Gericht verbot ihm daraufhin in einer einstweiligen Verfügung vorerst die kommerzielle Nutzung des Markennamens, was später jedoch wieder rückgängig gemacht wurde.

“Die Justiz hat Diegos Willen durchgesetzt, und gemeinsam mit den Schwestern können wir die Marke Maradona nutzen”, erklärte Morla auf Instagram. “Dein Wille, Diego, wird immer respektiert werden.”

Quelle: AFP

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