Von französischen Ermittlungsbehörden erhobene Daten des Kommunikationsdiensts Encrochat können in weiteren deutschen Strafverfahren verwertet werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht kein Verbot der Beweisverwertung, wie es am Freitag mitteilte. Schon am Donnerstag hatte das Kammergericht Berlin ebenso entschieden. (Az. III-2 WS 96/21)
Die Entschlüsselung von konspirativer Kommunikation über Encrochat durch französische und belgische Behörden habe zu hunderten Verhaftungen in ganz Europa geführt, erklärte das Düsseldorfer Gericht. Aus den aus Frankreich übermittelten Daten ergäben sich konkreten Hinweise auf schwere Straftaten von Menschen mit Wohnsitz in Deutschland.
Diesen müssten die deutschen Strafverfolgungsbehörden nachgehen. Im konkreten Fall werde dem Beschuldigten bewaffneter Drogenhandel vorgeworfen. Auch in Berlin ging es um möglichen Drogenhandel – das Kammergericht ließ die Encrochat-Daten als Beweismittel zu.
Quelle: AFP