Umfrage: Erwerbsätige uneinig bei Impfpflicht am Arbeitsplatz

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Die Diskussion über eine mögliche Impfpflicht am Arbeitsplatz spaltet die Arbeitnehmerschaft: In einer aktuellen Umfrage sprachen sich 54 Prozent der Befragten für eine solche Impfpflicht aus, 41 Prozent lehnten diese hingegen ab, wie das Internetportal Indeed am Donnerstag mitteilte. Während sich in Westdeutschland eine Mehrheit für eine Impfpflicht aussprach, lehnten 48 Prozent der Befragten in Ostdeutschland eine solche Regelung ab, lediglich 46 Prozent unterstützten sie.

Für die Umfrage befragte das Meinungsforschungsinstitut YouGov im August insgesamt rund 1100 Erwerbstätige in Deutschland. Würde der eigene Arbeitgeber eine Impfpflicht einführen, so würden 14 Prozent der Befragten sich nicht impfen lassen und rechtliche Schritte prüfen. Unter den ungeimpften Personen war der Anteil mit 68 Prozent deutlich höher.

Bei Einführung einer Impfpflicht gaben außerdem fünf Prozent der Befragten an, den Job wechseln zu wollen. Auch hier war der Anteil mit 17 Prozent unter den Ungeimpften deutlich höher. Zwei Prozent gaben an, sich nicht impfen lassen zu wollen und bei Einführung einer Impfpflicht sofort ihren Job zu kündigen. Neun Prozent der Befragten gaben an, sich in einer solchen Situation impfen zu lassen.

Die Reaktionen auf Kollegen, die eine Impfung ablehnen, würden laut Umfrage unterschiedlich ausfallen: 26 Prozent der Befragten gaben an, mit solchen Kollegen nur noch auf Abstand zusammenarbeiten zu wollen. Zwölf Prozent würden demnach versuchen, ihre Kollegen zu überreden. Fünf Prozent würden die Zusammenarbeit komplett verweigern. Rund die Hälfte der Befragten gab an, dass eine Verweigerungshaltung bei den Kolleginnen und Kollegen für sie keine Rolle spielen würde.

Arbeitgeber sollen laut einem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch stärker in die Impfkampagne mit einbezogen werden. Die Betriebe müssten “ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren”, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur vom Bundeskabinett verabschiedeten neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung. Ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Impfstatus gibt es darin nicht – dies bleibt aber in der Diskussion.

Quelle: AFP

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