Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag eine Frage zur Rolle deutscher Finanzämter bei Steuerermittlungen offen gelassen. Das von der Staatsanwaltschaft Trient gestellte Vorabentscheidungsersuchen sei unzulässig, erklärte das Gericht. Diese übe nämlich keine Rechtsprechungsfunktion aus. (Az. C-66/20)
Die Staatsanwaltschaft hatte den EuGH wegen einer vom Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster ausgestellten Europäischen Ermittlungsanordnung angefragt. Unklar war ihr, ob das Finanzamt eine solche Anordnung ausstellen durfte: Die italienische Behörde erwartet, dass sie von einer Justizbehörde unterzeichnet sein muss. Das Münsteraner Finanzamt wiederum berief sich auf deutsches Recht.
Quelle: AFP