Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Rechte deutscher Finanzämter bei Ermittlungen zu Steuerstraftaten. Konkret geht es um eine vom Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster ausgestellte sogenannte Europäische Ermittlungsanordnung zur Durchsuchung von Geschäftsräumen an die Staatsanwaltschaft im italienischen Trient. Die Staatsanwaltschaft zweifelt an der Gültigkeit der Ermittlungsanordnung. (Az. C-66/20)
Die italienische Behörde erwartet, dass eine solche Anordnung von einer Justizbehörde unterzeichnet sein muss. Das Münsteraner Finanzamt wiederum beruft sich auf deutsches Recht, wonach bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung das Finanzamt die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft übernimmt. Der zuständige EuGH-Generalanwalt vertrat in seinem Gutachten im März die Auffassung, dass deutsche Finanzämter bei grenzüberschreitenden Ermittlungen gelegentlich ihre Befugnisse überschreiten.
Quelle: AFP