BGH entscheidet Mitte September über Schadenersatz nach Diesel-Leasing

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Der Bundesgerichtshof (BGH) wird in zwei Wochen über möglichen Schadenersatz nach Leasing im Dieselskandal entscheiden. Die Urteilsverkündung sei für den 16. September angesetzt, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Es geht um eine Klage gegen Audi. (Az. VII ZR 192/20)

Der siebte Zivilsenat des BGH verhandelte am Donnerstag über den Fall. Der Kläger hatte 2009 für vier Jahre einen Audi geleast, der mit einem von der Konzernmutter VW gebauten, manipulierten Motor ausgestattet war. Später kaufte er das Auto. 2019, knapp vier Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals, verklagte er Audi auf die Erstattung des Kaufpreises und der Leasingbeträge. 

Das Oberlandesgericht Stuttgart gab ihm im Oktober 2020 teilweise recht und sprach ihm den Kaufpreis zu, nicht aber die Leasingbeträge. Gegen das Urteil legten sowohl Audi als auch der Kläger Revision beim BGH ein. Der Autobauer beruft sich darauf, nicht von der Manipulation an den in seinen Fahrzeugen verbauten Motoren gewusst zu haben.

Quelle: AFP

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