Berufungsprozess gegen Berliner Polizisten wegen fahrlässiger Tötung begonnen

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Dreieinhalb Jahre nach dem Unfalltod einer 21-jährigen Frau hat am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht der Berufungsprozess gegen einen 53-jährigen Polizisten begonnen. Zu Beginn wurde ein Urteil des Amtsgerichts verlesen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Dieses hatte im Dezember vergangenen Jahres Peter G. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte er im Januar 2018 während einer Einsatzfahrt in Berlin-Mitte fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem die junge Frau starb. Weil er trotz unübersichtlicher Straßenverhältnisse mit einer Geschwindigkeit von über 130 Stundenkilometer gefahren sei, sei ihm der Tod der Frau strafrechtlich vorzuwerfen, befand das Gericht. Gegen das Urteil gingen Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung in Berufung.

Nach Verlesung des Urteils aus der ersten Instanz trug die Verteidigung eine Erklärung vor. In dieser wurde um Verständnis dafür gebeten, dass sich der Angeklagte nicht äußern werde. Dieser sei “tiefgreifend beeindruckt von der Tat” und befinde sich in psychologischer Behandlung. “Ihm tue es sehr leid”, er könne es aber nicht mehr rückgängig machen.

Anschließend gab die Nebenklage – die Eltern des Opfers – bekannt, eine Verurteilung G.s wegen vorsätzlicher Tötung als Ziel des Berufungsprozesses anzustreben. Für diesen wurden Termine bis Januar kommenden Jahres angesetzt.

Quelle: AFP

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