Arbeitsgericht verhandelt über Bahn-Streik der GDL

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Im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der Lokführergewerkschaft GDL hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main am Donnerstagabend über einen Eilantrag der DB gegen den Lokführer-Streik beraten. Die Bahn hofft auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die den laufenden Streik vorläufig beenden könnte. Mit einer erstinstanzlichen Entscheidung wurde am späten Abend gerechnet – beide Parteien können dann jedoch im Eilverfahren Rechtsmittel einlegen.

Der Arbeitskampf im Personenverkehr hatte in der Nacht zum Donnerstag ungeachtet eines neuen Angebots der Bahn begonnen. Die Lokführergewerkschaft hatte dieses Angebot als “vergiftet” zurückgewiesen und dem Unternehmen vorgeworfen, die Gewerkschaft in ihrer Existenz gefährden zu wollen. GDL-Chef Claus Weselsky zeigte sich hinsichtlich eines möglichen gerichtlichen Verbots der Streiks gelassen.

2015 habe die GDL 109 Stunden am Stück gestreikt, sagte Weselsky dem “Spiegel”. Das hätten die Gerichte damals für rechtmäßig und zulässig gehalten. Zu möglichen weiteren Streiks sagte er, an diesem Wochenende seien es dann 120 Stunden. “Und da ist sicherlich noch Luft nach oben.”

Das Streikrecht sei “ein hohes Gut”, erklärte DB-Personalvorstand Martin Seiler vor der Gerichtsverhandlung – allerdings seien Streiks “nur dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen”. Das sei “nach unserer Auffassung bei den Streiks der GDL nicht der Fall.” Der GDL gehe es “offenkundig mehr um rechtliche und politische Themen als darum, Lösungen für gute Arbeitsbedingungen am Verhandlungstisch zu finden”.

Quelle: AFP

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