Die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf muss einer ungarischen Aktivistin teilweisen Zugang zum Abschlussbericht über die Straßenbeleuchtung in der Stadt Gyál gewähren. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg erklärte die Weigerung Olafs am Mittwoch für nichtig. Die ungarischen Behörden hätten ihre Untersuchungen bereits abgeschlossen, weswegen der Zugang nicht unter Verweis auf den Schutz von Untersuchungstätigkeiten verweigert werden könne. (Az. T-517/19)
Die 2015 mit finanzieller Unterstützung der EU installierte Straßenbeleuchtung ist der Bürgerbewegung Eleven Gyál zufolge schlechter als die vorherige. Olaf untersuchte Vorwürfe gegen die Ausschreibung und die Firma, an der früher der Schwiegersohn von Regierungschef Viktor Orbán beteiligt war. 2017 schloss die Behörde den Bericht ab und übergab ihn mit Handlungsempfehlungen an Ungarn.
2019 lehnte Olaf den Antrag der Aktivistin auf Zugang zu den Informationen ab, woraufhin diese vor Gericht zog. Das EuG gab ihr nun Recht. Die ungarischen Behörden hätten bereits entschieden, dass keine Zuwiderhandlung vorliege, hieß es. Auf die allgemeine Vermutung, dass Untersuchungen beeinträchtigt werden könnten, könne sich darum nicht mehr berufen werden.
Quelle: AFP