Anklage wegen Dreifachmordes zur sexuellen Erregung in Niedersachsen erhoben

Copyright AFP/Archiv Ina FASSBENDER

Dreieinhalb Monate nach dem gewaltsamen Tod einer Mutter und ihrer beiden Kinder im niedersächsischen Bispingen hat die Staatsanwaltschaft den Lebensgefährten der Frau wegen dreifachem Mordes und schwerer Sexualverbrechen angeklagt. Sie wirft dem Mann vor, seine Opfer am 16. Mai in der Wohnung seiner Partnerin getötet zu haben, teils um sich dadurch “sexuell zu erregen”. Die elfjährige Tochter seiner Lebensgefährtin soll er laut Anklage außerdem vergewaltigt haben.

Wie die Staatsanwaltschaft in Lüneburg am Mittwoch erklärte, soll der 34-Jährige nach einem nächtlichen Streit mit seiner Partnerin damals in den frühen Morgenstunden in deren Wohnung in Bispingen zurückgekehrt sein. Dort erdrosselte er nach Überzeugung der Anklagebehörde zunächst die arglose 35-jährige Frau mit einer Strumpfhose zum Zweck sexueller Erregnung. Danach soll er demnach ihren vierjährigen Sohn mit einem Computerkabel erdrosselt haben.

Das Motiv für diese Tat sei “die Faszination des Angeschuldigten am Töten durch Strangulation” gewesen, teilte die Behörde weiter mit. Zuletzt vergewaltigte er nach ihren Erkenntnissen die elfjährige Tochter, wobei er diese ebenfalls “zu seiner sexuellen Erregung” unter anderem mit einem T-Shirt erstickte. Die Leiche legte er anschließend an einem Waldweg in der Nähe Bispingens ab.

Die Leichen seiner Lebensgefährtin und ihres kleinen Sohnes ließ er dagegen in der Wohnung zurück, wo sie kurz darauf gefunden wurden. Der Mann geriet unmittelbar nach dem Verbrechen unter Verdacht und wurde festgenommen. Er sitzt in Haft. Die Leiche der Tochter wurde erst zwei Tage später von einem Förster entdeckt.

Die Anklage lautet auf dreifachen Mord sowie schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung mit Todesfolge. Sie wird nun vom Landgericht Lüneburg geprüft. Die Richter dort entscheiden, ob ein Prozess gegen den Verdächtigen eröffnet wird. Bei einer Verurteilung droht dem Mann laut Staatsanwaltschaft neben einer lebenslangen Haftstrafe auch eine mögliche Sicherungsverwahrung.

Quelle: AFP

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