Im Prozess um den Aufbau eines illegalen Waffenarsenals hat das Tübinger Landgericht den Hauptangeklagten zu dreieinhalb Jahren Haft und drei Mitangeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Urteile erfolgten wegen Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz sowie Verbrechen und Vergehen nach dem Waffengesetz, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 37-jährige Robert H. 2015 im Landkreis Calw ein illegales Waffenarsenal aufgebaut und besessen hatte. Zu diesem gehörten zahlreiche Schusswaffen, darunter auch Kriegswaffen und vollautomatische Gewehre, Munition, ein selbstgebauter Sprengsatz und Chemikalien zur Herstellung weiterer Sprengsätze.
Der gelernte Metallbauer lagerte die Waffen in seiner Wohnung in Wildberg und an weiteren Lagerstätten in der Umgebung. In einem Geständnis gab er an, wegen der Flüchtlingskrise und islamistischer Anschläge begonnen zu haben, die Waffen zu horten.
Neben H. wurden dessen 24-jährige Lebensgefährtin zu zehn Monaten auf Bewährung sowie zwei weitere Mitangeklagte zu einem Jahr und drei Monaten beziehungsweise zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach Feststellungen des Gerichts brachten sie nach der Verhaftung von H. im August 2020 Teile des Waffenarsenals in andere Verstecke, um sie dem Zugriff der Polizei zu entziehen. Die drei wurden deshalb auch wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für H. auf dreieinhalb Jahre Haft plädiert. Für die drei Mitangeklagten forderte sie Haftstrafen von eineinhalb Jahren beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten. Der Prozess hatte Ende Juli begonnen und ging über acht Verhandlungstage.
Quelle: AFP