Tarifverdienste steigen im zweiten Quartal um durchschnittlich 1,9 Prozent

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Beschäftigte mit Tarifvertrag haben im zweiten Quartal im Schnitt mehr Geld bekommen – die Entwicklung liegt allerdings hinter der Steigerung bei den Verbraucherpreisen zurück. Die Tarifverdienste legten um durchschnittlich 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, wie das Statistische Bundesamt am Montag mitteilte. Im gleichen Zeitraum stiegen die Verbraucherpreise um 2,4 Prozent.

Bei den Tarifverdiensten sind nach Angaben des Bundesamtes tarifliche Grundvergütungen und durch Tarifabschlüsse festgelegte Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen oder tarifliche Nachzahlungen berücksichtigt. Der Anstieg ohne  Sonderzahlungen lag demnach im Vergleich zum Vorjahresquartal bei 1,4 Prozent. 

Überdurchschnittlich entwickelten sich die Tarifverdienste mit Sonderzahlungen im Verarbeitenden Gewerbe sowie bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (jeweils plus 2,8 Prozent). “Der Anstieg im Verarbeitenden Gewerbe lässt sich vor allem auf die in der Metall- und Elektroindustrie im Juni 2021 gezahlte Corona-Prämie in Höhe von 500 Euro zurückführen”, erklärte das Bundesamt. Bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen machte sich demnach neben regulären Tariferhöhungen vor allem die Angleichung der Entgelte im Osten an die des Westens im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung bemerkbar.

Auch im Baugewerbe (plus 2,5 Prozent), im Gastgewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (jeweils plus 2,4 Prozent) waren die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im zweiten Quartal 2021 laut Bundesamt “deutlich höher als im Vorjahresquartal”.

Unterdurchschnittlich stiegen die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen hingegen vor allem in der Land- und Forstwirtschaft (plus 1,0 Prozent), bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (plus 1,1 Prozent) sowie im Bereich Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (plus 1,2 Prozent).

Der verbreitete Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie hat nach Angaben des Bundesamtes keinen Einfluss auf die Tarifindizes. Gemessen wird die durchschnittliche Veränderung der durch Tarifabschlüsse vereinbarten Monats- und Stundenverdienste. Änderungen der tatsächlich bezahlten Arbeitszeit fließen demnach in den Tarifindex nicht ein.

Quelle: AFP

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