Regionale Krankenhausbelegung soll künftig über Corona-Maßnahmen entscheiden

Copyright AFP/Archiv LENNART PREISS

Entscheidende Größe für Corona-Maßnahmen in Deutschland soll künftig die regionale Auslastung der Krankenhäuser sein. “Wesentlicher Maßstab für die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere die Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Covid-19-Patienten je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen”, heißt es in einer Formulierungshilfe aus dem Gesundheitsministerium, die der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag. Maßnahmen sollten unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen epidemischen Lage getroffen werden, soweit diese “innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert ist”. 

Damit würde der Inzidenzwert als maßgebliche Größe für Corona-Schutzmaßnahmen weitgehend durch die Hospitalisierungsrate abgelöst. Der Schwellenwert für die Krankenhausbelegung soll jeweils unter Berücksichtigung der regionalen stationären Versorgungskapazitäten festgesetzt werden “mit dem Ziel, eine drohende Überlastung der regionalen stationären Versorgung zu vermeiden”. 

Einbezogen werden sollen dem Entwurf zufolge gegebenenfalls weitere Parameter zur Bewertung der epidemischen Lage, etwa die Infektionsdynamik und die Zahl der Geimpften. “Die regionalen und landesbezogenen Hospitalisierungs-Inzidenzen werden durch die zuständigen Landesbehörden erhoben und veröffentlicht.” Das Robert-Koch-Institut soll täglich den aktuellen Wert für das Bundesgebiet publizieren. 

Der Bundestag hatte die Regierung in einem am Mittwoch gefassten Beschluss aufgefordert, bis Montag eine Formulierungshilfe für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Donnerstag: “Die Inzidenz hat ausgedient. Um die Pandemielage zu beurteilen, ist die Hospitalisierungsrate sehr viel aussagekräftiger.” 

Die Auslastung der Krankenhäuser zeige, ob die Pandemie trotz hoher Impfquote noch gefährlich werde, sagte der Minister. “Entscheiden müssen dann die Länder. Sie behalten auch alle anderen Pandemie-Kriterien im Blick und können damit die Lage in ihrer Region am besten beurteilen.”

Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes könnte am kommenden Mittwoch im Kabinett beraten werden. Am 7. September soll der Bundestag, am 10. September der Bundesrat darüber entscheiden. Es soll in das Gesetz zu den Wiederaufbauhilfen für die Hochwasserregionen eingefügt werden, über das der Bundestag am Mittwoch erstmals beraten hat.

Quelle: AFP

Aktuelle Beiträge

Exklusiv Interviews

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Ihre E-Mail-Adresse wird nur für Werbe-E-Mails und kritische Nachrichtenankündigungen verwendet.