Die AfD ist vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof mit einem Antrag gegen die Besetzung des parlamentarischen Kontrollgremiums im Landtag gescheitert. Der Antrag der Landtagsfraktion und zweier Abgeordneter sei unzulässig, teilte das Gericht am Donnerstag in München mit. Das Gremium, das den Verfassungsschutz kontrolliert, tagt derzeit ohne ein Mitglied der AfD – alle Bewerbungen um einen Sitz scheiterten. (Az. Vf. 60-VIII-20)
Laut Gesetz besteht das Gremium aus sieben Mitgliedern, die vom Landtag gewählt werden. Vorschlagsrecht haben die Fraktionen nach ihrer Stärke. Aktuell wird jedoch nur zu sechst getagt. Die AfD wollte vom Gerichtshof die Vereinbarkeit der Regelungen mit der bayerischen Landesverfassung klären lassen.
Damit der Antrag der Fraktion zulässig sein könnte, hätte die Meinungsverschiedenheit aber schon im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens entstehen und erkennbar sein müssen, entschied das Gericht am Donnerstag. Das sei hier nicht der Fall. Wie die Vorschrift in den konkret beanstandeten Situationen auszulegen und ob dies verfassungsgemäß gewesen sei, sei deshalb nicht zu entscheiden gewesen.
Quelle: AFP