Der Landrat von Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), legt sein Amt nach der Flutkatastrophe vom Juli nieder. Pföhler könne sein Amt krankheitsbedingt absehbar nicht mehr ausüben, teilte der CDU-Kreisverband Ahrweiler am Montagabend mit. Nach der Katastrophe hatte es massive Kritik an seinem Vorgehen gegeben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz leitete vor rund zwei Wochen Ermittlungen gegen ihn ein.
Der Kreis Ahrweiler benötige derzeit einen “unbelasteten Neuanfang” in seiner Führung, erklärte die CDU-Fraktion. Dies setze Vertrauen der Bevölkerung in die politisch Verantwortlichen voraus. Der Schritt Pföhlers, sein Amt nicht mehr wahrzunehmen, sei “daher notwendig und unausweichlich”. Das Vertrauen der Menschen im Kreis sei nicht mehr gegeben. Die “nun aber zwingend erforderliche entschlossene und zupackende Führung des Amts” sei in dieser Ausnahmesituation nicht mehr möglich.
In der Vergangenheit und am Tag der Flut selbst habe es Versäumnisse und Fehler gegeben, hieß es weiter. Diese müssten aufgearbeitet werden. “Hieraus gilt es die notwendigen Schlüsse zu ziehen, um für die Zukunft besser gewappnet zu sein und den Schutz der Bevölkerung an der Ahr auch bei Katastrophen dieser Art sicherzustellen”, teilte die CDU-Fraktion mit.
Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten in den vergangenen Tagen einen Rücktritt Pföhlers gefordert. Vor rund zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen gegen Pföhler wegen des Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen eingeleitet. Darüber hinaus ermittelt die Behörde nach eigenen Angaben gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs.
Es hätten sich Hinweise darauf ergeben, nach denen die noch nicht von der Flutwelle betroffenen Bewohner des Ahrtals am 14. Juli spätestens um 20.30 Uhr hätten gewarnt und in Sicherheit gebracht werden müssen. Dies könnte laut Anfangsverdacht nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder erst verspätet geschehen sein. Ein Unterlassen könnte für einen Teil der Todesfälle und Verletzten mitursächlich gewesen sein.
Die Einleitung von Ermittlungen, wer und in welchem Ausmaß die Verantwortung für die Einsatzleitung am Abend der Katastrophe hatte und ob es ein schuldhaftes Verhalten gab, sei folgerichtig, erklärte die CDU-Fraktion am Dienstag. “Aus unserem Verständnis kann man ein Amt jedoch nicht ausüben, wenn strafrechtliche Ermittlungen laufen”, hieß es weiter.
Extreme Starkregenfälle hatten Mitte Juli verheerende Überschwemmungen an Flüssen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 133 Menschen ums Leben.
Acht weitere aufgefundene Tote waren nach Angaben der Landeseinsatzleitung schon vor der Flut gestorben. Vier weitere Menschen werden noch immer vermisst. Die Einsatzleitung zählte insgesamt 766 Verletzte. In Nordrhein-Westfalen gab es 47 Tote.
Quelle: AFP