Laschet für verlängerte Aussetzung der Insolvenzpflicht in Hochwassergebieten

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Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die Aussetzung der Insolvenzpflicht für die vom Hochwasser betroffenen Firmen zu verlängern. “An einer Stelle greift die Hilfe der Bundesregierung noch zu kurz: Die Unternehmen in den Hochwasser-Gebiete sollen bis Ende Oktober von der Pflicht befreit werden, Insolvenz zu beantragen. Einzelhändlerinnen, Mittelständler, Familienunternehmen. Das reicht mir nicht”, sagte Laschet der “Rhein-Zeitung”. “Wir müssen ihnen mehr Luft verschaffen.”

Laschet sagte der Zeitung (Samstagsausgabe), es müsse eine Aussetzung bis Januar nächsten Jahres geben. “Wer vor Ort die Zerstörung gesehen hat, der weiß: Wir reden hier nicht über Wochen des Aufbaus.” Er erwarte von der Bundesregierung, dass sie ihren Vorschlag in diesem Sinne überarbeitet.

Die Unionsfraktion im Bundestag erklärte, sie unterstütze den Vorstoß Laschets. Angesichts der verheerenden Zerstörungen vor allem im Westen Deutschlands bräuchten die Unternehmen mehr Zeit, um sich zunächst den dringlichsten anstehenden Arbeiten widmen zu können. Sie sollten Luft haben, um etwa Anträge auf Hilfsgelder zu stellen oder ihre zum Teil von der Flut schwerstgeschädigten Betriebe überhaupt erst einmal wieder in einen arbeitsfähigen Zustand bringen zu können. 

Die gesetzliche Regelung solle am 25. August 2021 in der Sondersitzung des Deutschen Bundestages beraten werden, erklärte Vize-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei. Die Unionsfraktion erwarte, dass sich auch der Koalitionspartner SPD dem Wunsch nach Verlängerung der Frist auf Ende Januar 2022 anschließt.

Quelle: AFP

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