Länder drängen auf rasche Parlamentsentscheidungen über Fluthilfen

Copyright AFP Sascha Schuermann

Die Länder drängen auf baldige Parlamentsentscheidungen zu den geplanten Aufbauhilfen in den westdeutschen Hochwasserregionen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte am Freitag in Bad Neuenahr-Ahrweiler, nach der Ministerpräsidentenkonferenz sollten noch im August Bundestag und Bundesrat das entsprechende Gesetz billigen. Zuvor muss noch das Bundeskabinett darüber beraten. Einem “Spiegel”-Bericht zufolge soll der Fonds ein Volumen von mindestens zehn Milliarden Euro haben. 

Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte den RND-Zeitungen vom Freitag: “Es ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir die Menschen in den besonders betroffenen Gebieten beim Wiederaufbau unterstützen.” Die Schäden ließen sich derzeit noch nicht genau beziffern. “Es soll jedoch wieder so sein, dass der Bund die Hälfte der Wiederaufbauhilfe leistet und alle Länder gleichmäßig nach ihren Bevölkerungsanteilen die andere Hälfte tragen.”

Über diesen Plan besteht Kretschmer zufolge Einigkeit. Deshalb sei er zuversichtlich, dass dies bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verabredet werde. 

Nach Ansicht Kretschmers sollen alle Länder gemeinsam insgesamt die Hälfte der Kosten schultern – jeweils nach ihren Bevölkerungsanteilen. Die andere Hälfte trägt der Bund. 

Anders als bei der Fluthilfe 2013 soll dem “Spiegel” zufolge die Summe aber nicht sofort zur Verfügung gestellt werden. Stattdessen werde der Fonds jedes Jahr nach Bedarf aufgefüllt, heiße es im Bundesfinanzministerium. So wollen Bund und Länder vermeiden, dass Milliardensummen über Jahre hinweg ungenutzt liegen bleiben, wie es 2013 der Fall gewesen sei

Nach derzeitigen Planungen soll das Bundeskabinett den Wiederaufbaufonds für die vom Hochwasser betroffenen Bundesländer am 18. August beschließen. Um die dafür notwendigen gesetzlichen Regelungen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch den Deutschen Bundestag beschließen zu können, soll es wenige Tage danach eine Sondersitzung des Bundestags geben, wie aus einem Schreiben des SPD-Parlamentsgeschäftsführers Carsten Schneider an die Abgeordneten seiner Fraktion hervorgeht.

Möglicherweise wird es mehrere Sondersitzungen geben, weil für das Gesetz drei Lesungen erforderlich sind. Die Grünen warfen der großen Koalition vor, die Opposition bei den Planungen für die Sondersitzung nicht ausreichend einzubinden. “Es reicht nicht, wenn die Koalitionsfraktionen vage Überlegungen für Sondersitzungen intern kommunizieren”, sagte ihre Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann der Nachrichtenagentur AFP. “Wir brauchen jetzt eine konkrete Planung einer zeitnahen Sondersitzung des Bundestages. Denn der Bundestag hat wichtige Entscheidungen zu treffen.”

Die Abgeordneten müssten nicht nur über den Wiederaufbaufonds entscheiden, sondern auch über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, sagte Haßelmann. Außerdem muss der Bundestag beraten, wie die Menschen besser vor Extremwetter-Katastrophen geschützt werden könnten. Dafür würden Maßnahmen der Klimavorsorge und des Klimaschutzes gebraucht. “Ein einfaches ‘Weiter so’ kann es nach dieser Flutkatastrophe und den Hitzewellen, Dürren und weiteren massiven Schäden für Mensch und Natur nicht geben.”

Nach dem Bundestag muss dann noch der Bundesrat das Gesetz billigen. Auch die Länderkammer wird möglicherweise zu einer Sondersitzung zusammenkommen, weil sie regulär erst am 17. September wieder tagt.

Quelle: AFP

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