Goldhase von Lindt muss seinen goldenen Glanz nur eingeschränkt teilen

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Der Goldhase von Lindt muss seinen goldenen Glanz nur eingeschränkt mit anderen Schokoladenosterhasen teilen: Weil viele Verbraucher den Goldton mit Lindt verbinden, hat er den Status einer sogenannten Benutzungsmarke erlangt, wie am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Ob daher die bayerischen Confiserie Heilemann die Rechte von Lindt verletzt hat, muss nun das Oberlandesgericht (OLG) München klären. (Az: I ZR 139/20)

Mit einem Marktanteil von 40 Prozent ist der Goldhase der Schweizer Firma Lindt & Sprüngli der mit Abstand meistverkaufte Schokoladenosterhase Deutschlands. Seit 1952 ist er in goldene Folie gewickelt, seit 1994 ist dieser Goldton unverändert.

Als 2018 die Confiserie Heilemann mit Sitz in Woringen im Unterallgäu ebenfalls einen Schokoladenosterhasen in goldfarbener Folie auf den Markt brachte, zog Lindt vor Gericht. Dies verstoße gegen die durch langjährige Nutzung erworbene Benutzungsmarke von Lindt.

Der BGH bestätigte nun, dass hier eine solche Benutzungsmarke besteht. “Nach der vorgelegten Verkehrsbefragung beträgt der Zuordnungsgrad des für die Folie des Lindt Goldhasen verwendeten goldenen Farbtons im Zusammenhang mit Schokoladenhasen zum Unternehmen der Klägerinnen 70 Prozent und übersteigt damit die erforderliche Schwelle von 50 Prozent deutlich”, erklärten die Karlsruher Richter.

Diese Verkehrsgeltung setze nicht voraus, dass der Goldton die Hausfarbe für alle Lindt-Produkte ist. Auch weitere bekannte Kennzeichen des Goldhasen wie seine sitzende Position und das rote Halsband mit Glöckchen stünden dem Schutz als Benutzungsmarke nicht entgegen.

Allerdings ist der Schutz einer Benutzungsmarke nicht absolut. Maßgeblich ist, ob es bei anderen goldenen Schokoladenosterhasen zu einer Verwechslung kommen kann. Dies hängt neben dem Goldton auch von der Figur und weiteren Kennzeichen ab. Ob eine Verwechslungsgefahr besteht und Heilemann daher den Ruf des Lindt-Hasen ausnutzt, soll nun das OLG München prüfen.

Quelle: AFP

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