Bundesgerichtshof urteilt über Verjährung in einem Dieselfall

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (13.00 Uhr) über eine weitere Dieselklage gegen Volkswagen. Die Frage ist, ob mögliche Ansprüche schon verjährt sind. Die Klage wurde 2019 und damit mehr als drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals eingereicht – nachdem der Kläger sich zuvor zu einer Musterfeststellungsklage an- und wieder abgemeldet hatte. (Az. VI ZR 1118/20)

Der Mann fordert die Erstattung des Kaufpreises für einen 2013 gekauften Gebrauchtwagen. Der BGH muss nun entscheiden, ob die Verjährungsfrist von drei Jahren gehemmt war, während der Kläger sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatte.

Quelle: AFP

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