Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) zur Bundestagswahl im September zugelassen. Der Bundeswahlausschuss hatte eine Zulassung Anfang Juli wegen verspätet eingereichter Rechenschaftsberichte abgelehnt. Diese Entscheidung hob das Gericht am Dienstag auf, die Beschwerden von weiteren 19 Parteien wies es dagegen ab. (Az. 2 BvC 8/21 u.a.)
Wenn mehrere Rechenschaftsberichte nicht fristgemäß eingereicht worden seien, begründe das nicht gleich den Verlust des Status’ als Partei, erklärte das Gericht. Eine “Gesamtwürdigung” der DKP lasse darauf schließen, dass diese “in der Lage ist, ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes für den Bereich des Bundes oder eines Landes mitzuwirken”.
Die Beschwerden beispielsweise der Republikaner und der Klimaschutzpartei blieben dagegen erfolglos. Einige seien zu spät eingereicht worden, andere hätten nicht den Anforderungen an die Begründung genügt, erklärte das Gericht. Der “Vereinigung Die Natürlichen” fehle die Eigenschaft einer Partei. Die Republikaner und die “Losfraktion” hätten dem Bundeswahlleiter nicht rechtzeitig ihre gewünschte Beteiligung an der Wahl mitgeteilt.
Das “Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit” wiederum habe durch ein Schreiben an den Bundeswahlleiter bereits seine Beteiligung an der Wahl zurückgenommen und zur Wahl einer anderen, zugelassenen Partei aufgerufen.
Die DKP verlinkte nach der Veröffentlichung der Entscheidung aus Karlsruhe einen entsprechenden Bericht und schrieb dazu die Parolen “Solidarität wirkt”, “DKP ist wählbar” und “DKP wählen”.
Der Bundeswahlausschuss hatte am 8. Juli 53 Parteien zur Bundestagswahl am 26. September zugelassen. Dazu gehören die im Bundestag vertretenen Parteien sowie die Freien Wähler. Hinzu kommen 44 Kleinparteien, die derzeit in keinem Parlament sitzen. Die abgelehnten Parteien hatten vier Tage Zeit, um Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
Quelle: AFP