Fast sechs Jahre nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im brandenburgischen Nauen hat am Dienstag ein Zivilprozess um Schadenersatzforderungen gegen den früheren NPD-Politiker Maik S. und zwei Mittäter begonnen. Die Ostdeutsche Kommunalversicherung hat die drei auf eine Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fast 2,9 Millionen Euro verklagt, wie eine Sprecherin des Potsdamer Landgerichts mitteilte.
Beim ersten Verhandlungstag am Dienstag habe es sich um einen Gütetermin gehandelt. Es sei jedoch zu keiner Einigung gekommen, weshalb das Gericht am 24. August eine Entscheidung verkünden werde – entweder ein Urteil oder die Bekanntgabe eines weiteren Verhandlungstermins mit einem Sachverständigen oder Zeugen.
Über das Strafmaß, das Maik S. wegen der Brandstiftung im Gefängnis abzusitzen hat, wird ab Mitte August in einem separaten Strafverfahren am Landgericht Potsdam verhandelt.
S. war im Oktober 2019 zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden, wobei darin neben dem Brandanschlag auch eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung enthalten war. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil im Februar 2021 weitgehend bestätigt, jedoch die Gesamtstrafe aufgehoben. Über diese muss deshalb jetzt neuverhandelt werden.
Bei dem Brandanschlag war im August 2015 die Sporthalle einer Schule, die als Notunterkunft für Asylsuchende vorgesehen war, durch die Flammen völlig zerstört worden. Das Gebäude wurde später neu errichtet. In dem Zivilprozess fordert die Ostdeutsche Kommunalversicherung die Kosten für den Wiederaufbau der Halle.
Quelle: AFP