Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat es “höchste Zeit” genannt, dass der Verlag C.H. Beck nach im Nationalsozialismus aktiven Juristen benannte juristische Standardwerke umbenennt. “Ich begrüße diese Entscheidung des C.H. Beck-Verlags”, erklärte Lambrecht am Dienstag in Berlin. Auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sieht in dem Schritt ein “wichtiges Zeichen”.
Der Verlag hatte erklärt, dass die Namen von in der NS-Zeit aktiven Juristen nicht auf den Titeln bleiben. “C.H.Beck hat sich entschlossen, die Werke seines Verlagsprogramms umzubenennen, auf denen als Herausgeber oder Autoren noch Namen von Juristen genannt sind, die während der nationalsozialistischen Diktatur eine aktive Rolle eingenommen haben”, erklärte der Verlag.
So werde etwa der Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch nicht mehr den Namen Otto Palandts tragen. Dieser war zur Zeit des Nationalsozialimus neun Jahre lang Präsident des Reichsjustizprüfungsamts.
Lambrecht erklärte dazu: “Wer sich dafür eingesetzt hat, die juristische Ausbildung an den menschenfeindlichen Zielen des NS-Regimes auszurichten, darf in unserem demokratischen Rechtsstaat nicht der Namensgeber eines juristischen Standardwerks sein.” Daher sei es höchste Zeit, den “Palandt” jetzt endlich umzubenennen.
Der Antisemitismusbeauftragte Klein sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, schon in der Ausbildung kämen Studierende fast täglich mit diesen Büchern in Kontakt, “es hat daher eine Signalwirkung, dass der Verlag sich zu einer Umbenennung entschlossen hat”.
Auch die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) begrüßte die Änderungen. “Nazi-Juristen taugen nicht als Namensgeber”, erklärte sie. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) nannte den Schritt des Verlags “überfällig und richtig”.
Klein sagte den Funke-Zeitungen zudem, dass auf seine Initiative hin eine Änderung in der juristischen Ausbildung erfolgen solle, “so dass auch das NS-Unrecht bereits im Studium kritisch beleuchtet” werde.
Quelle: AFP