Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag Klagen gegen eine Höchstspannungsleitung nördlich von Berlin abgewiesen. Der Abschnitt des “380-kV-Nordring Berlin”, der von Neuenhagen nach Hennigsdorf gehen soll, war seit Jahren umstritten. Die Gemeinde Birkenwerder, ein Umweltverband und zwei Privatpersonen hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. (Az. 4 A 13.19)
Die Leitung führt teils durch Birkenwerder und dort an Wohnhäusern und Kleingärten entlang. Das Gericht sah keine Fehler im Verwaltungsverfahren. Der Gesetzgeber habe den Bedarf für die Leitung festgestellt, was verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, teilte es mit. Andere Lösungen wie etwa ein Erdkabel seien nicht möglich, weil das Energieleitungsausbaugesetz die Errichtung von Freileitungen vorsehe.
Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz nahm die Entscheidung “mit Erleichterung” zur Kenntnis, wie er am Dienstag mitteilte. Der 380-kV-Nordring trage maßgeblich dazu bei, Wirtschaft und Industrie im Netzgebiet von 50Hertz dekarbonisieren und die Verbraucherinnen und Verbraucher mit immer mehr grünem Strom versorgen zu können.
Quelle: AFP