Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat die Umbenennung juristischer Standardwerke durch den Verlag C.H.Beck als “wichtiges Zeichen” begrüßt. Schon in der Ausbildung kämen Studierende fast täglich mit diesen Büchern in Kontakt, “es hat daher eine Signalwirkung, dass der Verlag sich zu einer Umbenennung entschlossen hat”, sagte Klein am Dienstag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Zuvor hatte der Verlag erklärt, dass die Namen von in der NS-Zeit aktiven Juristen nicht auf den Titeln bleiben.
“C.H.Beck hat sich entschlossen, die Werke seines Verlagsprogramms umzubenennen, auf denen als Herausgeber oder Autoren noch Namen von Juristen genannt sind, die während der nationalsozialistischen Diktatur eine aktive Rolle eingenommen haben”, erklärte der Verlag. So werde etwa der Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch nicht mehr den Namen Otto Palandts tragen. Dieser war zur Zeit des Nationalsozialimus neun Jahre lang Präsident des Reichsjustizprüfungsamts.
Auch die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) begrüßte die Änderungen. “Nazi-Juristen taugen nicht als Namensgeber”, erklärte sie. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) nannte den Schritt des Verlags “überfällig und richtig”.
Der Antisemitismusbeauftragte Klein sagte den Funke-Zeitungen zudem, dass auf seine Initiative hin eine Änderung in der juristischen Ausbildung erfolgen solle, “so dass auch das NS-Unrecht bereits im Studium kritisch beleuchtet” werde.
Quelle: AFP