Die frühere Ehefrau des mutmaßlich in Syrien getöteten deutschen Islamisten Dennis Cuspert ist in einem weiteren Prozess in Hamburg wegen Beihilfe zur Versklavung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der Hansestadt erhöhte die Strafe der rechtskräftig bereits wegen Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verurteilten 37-jährigen Omaima A. nach Angaben einer Gerichtssprecherin deshalb auf vier Jahre. Sie hatte demnach zwei vom IS gefangene junge Jesidinnen für sich arbeiten lassen.
Konkret ging es um den Vorwurf, dass die gefangenen Mädchen bei zwei Gelegenheiten die Wohnung der Angeklagten in Syrien putzen mussten. Gefangengehalten wurden sie allerdings nicht von A., sondern von einer anderen IS-Anhängerin. A. war daher nur wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung angeklagt.
Sie war bereits im vergangenen Jahr wegen Mitgliedschaft im IS zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, die Strafe ist inzwischen rechtskräftig. Die Vorwürfe der Versklavung spielten bereits in diesem Verfahren eine Rolle, konnten jedoch nicht belegt werden. In Deutschland bilden Gerichte in derartigen Konstellationen auch nachträglich sogenannte Gesamtstrafen.
Die aus Hamburg stammende A. hatte sich zwischen 2015 und 2016 mit ihren kleinen Kindern in das damalige Herrschaftsgebiet des IS aufgehalten. Nach dem Tod ihres Ehemanns heiratete sie dort den Islamisten Dennis Cuspert, der durch IS-Propagandavideos bekannt wurde. Cuspert blieb auch nach ihrer Abreise in Syrien, wo er mutmaßlich bei bei einem Luftangriff 2018 ums Leben kam.
Quelle: AFP