Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (12.00 Uhr) in Karlsruhe über die Sperrung von Facebook-Konten wegen “Hassrede”. Diese hat das soziale Netzwerk in seinen seit 2018 geltenden Standards verboten. Auf dieser Grundlage löschte es zwei Kommentare, die sich gegen Migranten richteten, und sperrte die dazugehörigen Konten vorübergehend. Eine Nutzerin und ein Nutzer zogen deshalb vor Gericht. (Az. III ZR 179/29 und III ZR 192/20)
Sie wollen die Beiträge wieder freischalten lassen und argumentieren unter anderem mit der Meinungsfreiheit. Die Klägerin scheiterte sowohl in erster Instanz vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth als auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Der Kläger hatte zwar vor dem Landgericht Regensburg teilweise Erfolg, das OLG Nürnberg wies seine Klage in der Berufung aber ebenfalls ab.
Quelle: AFP