Die Bundesregierung hat die Corona-Regeln für Einreisende aus dem Ausland über die Sommerferien hinaus verlängert. Die Verordnung, welche die Quarantänepflichten für Einreisende regelt, gilt nun bis zum 10. September, wie Vizeregierungssprecherin Martina Fietz am Mittwoch mitteilte. Ohne die Verlängerung wäre sie am 28. Juli ausgelaufen.
Zur Begründung wies Fietz darauf hin, dass die Corona-Infektionszahlen in Deutschland derzeit auf relativ niedrigem Niveau seien. Damit dies auch so bleibe, müssten Schutzvorschriften fortgeführt werden.
Unverändert bleibt die Vorgabe für Einreisende aus Ländern oder Regionen, die vom Robert-Koch-Institut als Corona-Risikogebiet eingestuft werden: Rückkehrer müssen nach der Einreise auf eigene Kosten für zehn Tage in Quarantäne – diese Vorgabe entfällt aber, wenn ein negatives Testergebnis oder ein Genesen- oder Impfnachweis vorgelegt wird.
Strengere Regeln gelten weiterhin für die Rückkehrer aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten: Bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet greift die Vorschrift, dass dieses “Freitesten” frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgen darf.
Für Menschen, die aus einem Virusvariantengebiet zurückkehren, dauert die Quarantäne 14 Tage. Sie gilt auch für Genesene und Geimpfte – und kann auch nicht durch einen Test verkürzt werden.
An einer Stelle wurde die am Mittwoch verlängerte Einreiseverordnung aktualisiert: Wird ein Virusvariantengebiet zu einem Hochinzidenzgebiet heruntergestuft, können die bereits in Deutschland in Quarantäne befindlichen Rückkehrer diese abkürzen und sich ebenfalls nach fünf Tagen “freitesten”. Eine solche Herabstufung von Virusvariantengebiet zu Hochinzidenzgebiet hatte es kürzlich im Falle Portugals gegeben.
Quelle: AFP