Umweltverein scheitert in Karlsruhe mit Klage gegen dritte Startbahn am Flughafen München

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Die Klage einer Umweltvereinigung gegen die dritte Startbahn am Flughafen München ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht habe die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, teilte es am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Umweltschützer hätten nicht alle Unterlagen vorgelegt, die zur Beurteilung notwendig gewesen wären. (Az. 1 BvR 2374/15)

Die Klage richtete sich unter anderem gegen das Gutachten zur Luftverkehrsprognose, das dem Planfeststellungsbeschluss für die dritte Startbahn zugrunde lag. Dieses sei gerichtlich nicht korrekt kontrolliert worden, argumentierte die Umweltvereinigung laut Mitteilung. Sie besitzt Grundstücke, die für den Bau einer dritten Startbahn gebraucht würden, und sieht die Rechtsschutz- und Eigentumsgarantie verletzt. Dies habe sie aber nicht hinreichend dargelegt, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Inzwischen ist es ohnehin unwahrscheinlich, dass der Flughafen München erweitert wird. Die Verfassungsbeschwerde wurde 2015 eingereicht. Im September 2020 begrub Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das Projekt einer dritten Startbahn. Er bezog sich dabei auf einen Zeitraum bis 2028, bis dahin will Söder längstens als Ministerpräsident regieren – ob danach solch eine Startbahn gebaut werde, müssten folgende Generationen entscheiden.

Der Münchner Flughafen ist nach Frankfurt am Main der zweitgrößte deutsche Airport. Das Bundesverfassungsgericht nahm in vier weiteren Verfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse zu den Flughäfen München und Frankfurt die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an, wie es am Dienstag weiter mitteilte. Eine Begründung dafür veröffentlichte es nicht.

Quelle: AFP

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