Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Reihe von Fragen zu Facebooks Umgang mit Nutzerdaten vorgelegt. “Diese weiteren Fragen sind extrem wichtig”, erklärte der Kläger und Vorsitzende der Datenschutzorganisation NOYB Max Schrems am Dienstag. Diese beziehen sich auf die Verwendung von Nutzerdaten auf der sozialen Plattform selbst und aus anderen Quellen, beispielsweise Seiten, auf denen ein Facebook-“Like”-Button eingebettet ist.
Je nach Standpunkt des EuGH dürfe Facebook dann selbst bei einer gültigen Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer unter Umständen nicht mehr alle Daten für Werbung verwenden. “Ebenso muss es möglicherweise sensible Daten wie politische Ansichten oder Daten zur sexuellen Orientierung herausfiltern”, erklärte Schrems weiter.
Fast jede Datennutzung, mit der Facebook in der EU Gewinne erziele, beruhe auf einer Umgehung geltender Datenschutzbestimmungen, argumentierte NOYB weiter. “Verliert Facebook vor dem EuGH, müssten sie nicht nur damit aufhören Daten zu missbrauchen und illegal gesammelte Daten löschen, sondern auch Millionen von Nutzern Schadenersatz zahlen”, erklärte Schrems.
Der österreichische Oberste Gerichtshof verurteilte Facebook außerdem zur Zahlung von 500 Euro an Schrems, da der Konzern ihm keinen vollständigen Zugang zu seinen personenbezogenen Daten ermöglicht habe. Die Zahlung sei jedoch lediglich ein symbolischer Betrag, sagte Schrems der Nachrichtenagentur AFP. Die Weitergabe an den Europäischen Gerichtshof hingegen sei ein “riesen Ding”.
Quelle: AFP