BGH verhandelt über Schadenersatzanspruch von VW-Aktionären gegen Software-Zulieferer

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Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe über Schadenersatzansprüche von VW-Aktionären gegen den Zulieferer der Software, die in Dieselfahrzeugen verbaut wurde. Diese erkannte, wenn das Auto auf dem Prüfstand war, und verbesserte dann die Abgasreinigung. So wurden die Emissionswerte der Autos manipuliert. (Az. II ZR 152/20 u.a.)

VW gab dies am 3. September 2015 gegenüber US-amerikanischen Behörden erstmals zu, den Kapitalmarkt informierte das Unternehmen erst einige Tage später. Die Kläger hatten im Jahr 2013 VW-Aktien für gut 12.000 Euro gekauft. Als sie sie im September 2015 kurz vor der Mitteilung wieder verkauften, bekamen sie nur noch 8500 Euro. Den Fehlbetrag wollen sie nun vom Zulieferer Bosch zurück, der VW die Grundversion der Software lieferte. Sie werfen ihm Behilfe zur verspäteten Information vor.

Quelle: AFP

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