BGH entscheidet über Anspruch auf Schadenersatz im Dieselskandal nach Weiterverkauf

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Dienstag (12.00 und 12.20 Uhr) in zwei Fällen über mögliche Schadenersatzansprüche von VW-Käufern, die ihre Autos inzwischen weiterverkauft haben. Die Frage ist außerdem, ob eine “Wechselprämie” von einem eventuellen Anspruch abzuziehen ist. Beide Wagen waren vom Dieselskandal betroffen. (Az. VI ZR 533/20 und VI ZR 575/20)

In einem Fall verkaufte die Autobesitzerin ihren Wagen noch während des laufenden Rechtsstreits. Im anderen Fall kaufte der Kläger während des Verfahrens ein Auto eines anderen Herstellers, gab seinen VW in Zahlung und bekam eine Wechselprämie. In den Vorinstanzen hatten beide Klagen weitgehend Erfolg.

Quelle: AFP

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