Gutachten: Mieter sparen im Schnitt 2,4 Kaltmieten durch Bestellerprinzip bei Maklerkosten

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Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch: Seit Einführung dieses sogenannten Bestellerprinzips sparen Mieter im Schnitt 2,4 Monatsnettokaltmieten an Maklerkosten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Wirtschaftsberatung DIW Econ, das im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellt wurde und das AFP am Montag vorlag. Das Ziel, Mieter mit der Neuregelung zu entlasten, sei somit “überwiegend erreicht worden”, heißt es in der Untersuchung. Zuerst hatte die “Berliner Zeitung” berichtet.

Bis zur Einführung des Bestellerprinzips im Juni 2015 war es Vermietern möglich, die Maklerkosten auf Neumieter abzuwälzen. Mit der Neuregelung ist dies nicht länger erlaubt: Zahlen muss derjenige, der den Makler bestellt. Der entsprechende Auftrag muss schriftlich abgefasst werden, um Unklarheiten zu verhindern.

Systematische Versuche zur Umgehung des Bestellerprinzips konnten in dem Gutachten zwar nicht nachgewiesen werden – demnach wurden lediglich drei entsprechende Gerichtsurteile gefällt, auch Mieterverbänden wurde nicht systematisch von entsprechenden Versuchen berichtet. Immerhin 30 Prozent der befragten Mieter und Fachanwälte berichteten jedoch von Umgehungsversuchen des Bestellerprinzips. Fazit des Gutachtens: Die Umgehung des Bestellerprinzips werde von einzelnen Marktteilnehmern zwar versucht, sei aber “kein größeres Praxisphänomen”.

Bei Maklerbüros führte die Einführung des Bestellerprinzips indes zu deutlichen Einbußen: Während vor der Einführung noch 62 Prozent der Vermieter ihre Wohnung mit Hilfe eines externen Maklers an den Neumieter brachten, waren es nach der Einführung nur noch 35 Prozent. Die deutlich verschlechterte Auftragslage führte in etwa der Hälfte der befragten Maklerbüros zu Umsatzeinbußen von durchschnittlich 37 Prozent. 15 Prozent der Maklerbüros gaben hingegen an, keine Auswirkungen gespürt zu haben.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bezeichnete das Bestellerprinzip gegenüber der “Berliner Zeitung” (Montagsausgabe) als “sachgerecht und fair”. Zuvor seien Mieter häufig gezwungen gewesen, aus der Not heraus hohe Summen für Immobilienmakler aufzubringen. “Die jüngste Evaluierung des Bestellerprinzips zeigt: Das Instrument wirkt”, sagte Lambrecht. “Das Bestellerprinzip wird beachtet und durchgesetzt, eine Überwälzung der Maklerkosten auf die Miete ist nicht zu erkennen”.

Quelle: AFP

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