Wenn ein Blogger vorwiegend über einen bestimmten Menschen ehrverletzend berichtet und den Blog dann für Erpressungsversuche benutzt, beeinträchtigt dies das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Das könne rechtswidrig sein, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag mit und hob ein Urteil des Kammergerichts Berlin von 2017 auf. Das Kammergericht muss nun erneut über die Sache verhandeln. (Az. VI ZR 52/18)
Der Blogger hatte Aktien eines Unternehmens gekauft, deren Kurs in wenigen Jahren stark fiel. Daraufhin schrieb er auf seinem Blog sehr häufig über den Kläger in dem Verfahren, der dort unter anderem als “Börsenversager” bezeichnet wurde. Laut Kläger soll er mehrmals angeboten haben, den Blog gegen Zahlung einzustellen.
Der frühere Verwaltungsratspräsident klagte gegen den Betrieb des Blogs, soweit er ihn betrifft, und forderte Schadenersatz. Das Landgericht Berlin gab der Klage teilweise statt, das Kammergericht wies sie in der Berufung aber zurück – unter anderem mit der Begründung, es gebe ein berechtigtes Interesse an Berichterstattung.
Der BGH sah dies anders: Das Schutzinteresse des Klägers, der in seiner Ehre betroffen sei, überwiege. Sollte sich herausstellen, dass der Blog nicht zur Nötigung benutzt worden sei, könne er trotzdem rechtswidrig sein, erklärte er. Das Berliner Gericht müsse unter anderem prüfen, ob der Blog dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit diene oder vorrangig dazu, den Kläger “in einer diesen möglichst stark belastenden Form ständig mit einem lange zurückliegenden Verhalten zu konfrontieren und dadurch zu zermürben.”
Quelle: AFP