Der zentrale Beschuldigte im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit der Revision gegen sein Hafturteil weitestgehend gescheitert. Der BGH hob nach Angaben vom Donnerstag seine Verurteilung in einem Fall auf, ließ aber die Strafe bestehen. Der damals 43-Jährige war im Oktober vom Kölner Landgericht zu zwölf Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. (Az. 2 StR 72/21)
Es ging um Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, vor allem seiner eigenen Tochter, in zahlreichen Fällen. Der Mann filmte die Taten teilweise und verbreitete die Videos in Chatgruppen, wodurch die Polizei weitere Verdächtige ermitteln konnte. Der Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach ist eine von drei großen Missbrauchsserien, denen Ermittler in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren auf die Spur kamen.
Quelle: AFP