Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) zwei Urteile zu den Voraussetzungen, unter denen EU-Bürgern aus anderen Staaten die öffentliche Gesundheitsversorgung beziehungsweise existenzsichernde Leistungen vorenthalten werden dürfen. Im Fall der Gesundheitsversorgung geht es um einen Italiener, der zu seiner Frau nach Lettland zog. Weil er zunächst noch keine Arbeit hatte, lehnte der staatlich finanzierte lettische Gesundheitsdienst seine Mitgliedschaft ab. Diese stehe nur EU-Ausländern offen, die in Lettland arbeiten.
Existenzsichernde Leistungen müssen EU-Staaten grundsätzlich auch an EU-Bürger aus anderen Staaten zahlen, wenn sie ein Aufenthaltsrecht haben. Hier profitierte aber eine Frau in Nordirland davon, dass Großbritannien den Aufenthalt großzügiger geregelt hatte, als dies nach EU-Recht vorgesehen war. (Az.: C-535/19 A und C-709/20)
Quelle: AFP