Angesichts der mutmaßlichen Diskriminierung von Homo- und Transsexuellen in Ungarn und Polen erhöht die EU den Druck auf die beiden rechtskonservativ regierten Mitgliedstaaten. Am Donnerstag startete Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau und Ungarn. Hintergrund sind sogenannte “LGTB-freie Zonen” in Polen sowie ein hochumstrittenes ungarisches Gesetz zur Informationsbeschränkung für Homo- und Transsexualität.
“Europa wird niemals zulassen, dass Teile unserer Gesellschaft stigmatisiert werden: Sei es wegen der Person, die sie lieben, wegen ihres Alters, ihrer politischen Meinung oder aufgrund ihres religiösen Glaubens”, erklärte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen.
Begrüßt wurde die Einleitung des Vertragsverletzungsvefahrens umgehend vom Dachverband der europäischen Lesben- und Schwulenorganisationen, Ilga-Europe. Nach Jahren, in denen Regierungen getestet hätten, wie weit sie gehen könnten, gehe die Europäische Kommission nun einen klaren Schritt, erklärte der Verband.
In Ungarn war in der vergangenen Woche ein Gesetz in Kraft getreten, das “Werbung” für Homo- und Transsexualität verbietet. Dies betrifft auch Bücher oder Filme zu diesem Thema. Sie müssen mit dem Hinweis “Verboten für unter 18-Jährige” versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden.
Die EU hatte dieses Gesetz massiv kritisiert. Das EU-Parlament betonte, das Gesetz sei ein weiteres Beispiel dafür, “dass der graduelle Rückbau der Grundrechte in Ungarn bewusst und vorsätzlich vorangetrieben wird”. Ungarns rechtsnationalistischer Regierungschef Viktor Orban lehnte eine Rücknahme des Gesetzes indes ab und warf der EU im Gegenzug eine “beispiellose Kampagne” gegen sein Land vor.
Am Donnerstag holte die Regierung in Budapest erneut zum Schlag gegen Brüssel aus. Vor Journalisten sagte Orbans Kabinettchef Gergely Gulyas, bei dem “Werbeverbot” handele es sich um ein nationales Gesetz, bei dem die “EU eindeutig nichts zu sagen” habe. Die “Angriffe” Brüssels auf Ungarn seien “politisch motiviert”, sagte Gulyas. Die Argumente der EU-Kommission für das Vertragsverletzungsverfahren nannte er “suspekt”.
Bereits im Dezember hatte ein von Ungarn verabschiedetes Gesetzespaket gegen Angehörige sexueller Minderheiten international heftige Kritik ausgelöst. Den Regelungen zufolge kann unter anderem das Geburtsgeschlecht nicht geändert werden. Auch wird es homosexuellen Paaren untersagt, Kinder zu adoptieren.
Mit Blick auf Polen befand die EU-Kommission am Donnerstag, dass die dortige Regierung nicht “vollständig und angemessen” auf Nachfragen Brüssels zur Ausrufung sogenannter “LGBT-freier Zonen” in einigen Teilen des Landes geantwortet habe. Die nationalkonservative polnische Regierungspartei PiS stemmt sich seit längerem aktiv gegen eine von ihr kritisierte “LGBT-Ideologie”. Diese zerstört aus Sicht von PiS das traditionelle Familienmodell in dem streng katholischen Land.
Polen und Ungarn haben zwei Monate Zeit, um offiziell auf die Argumente der EU-Kommission zu reagieren. Danach geht das Vertragsverletzungsverfahren in die zweite Phase. Die EU-Kommission kann das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen. Ein Vertragsverletzungsverfahren kann Jahre dauern.
Sowohl Polen als auch Ungarn liegen auch in weiteren Bereichen mit den EU-Institutionen über Kreuz. Im vergangenen Jahr hatten sich die beiden Länder zunächst vehement gegen einen neuen Rechtsstaatsmechanismus der EU gewehrt. Dieses mittlerweile in Kraft getretene Instrument ermöglicht es, Mitgliedstaaten bei Rechtsstaatsverstößen EU-Gelder zu kürzen.
Quelle: AFP