Verwaltungsgericht lehnt Antrag der DUH gegen Nord-Stream-2-Stiftung ab

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit einem Antrag gegen die Stiftung Klima- und Umweltschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Verwaltungsgericht Schwerin gescheitert. Die Richterinnen und Richter lehnte es ab, per Eilantrag einer bereits vorliegenden Klage des DUH aufschiebende Wirkung zu verleihen, da die Klage an sich unzulässig sei, teilte das Gericht am Mittwoch mit. 

Die DUH wollte mit der Klage die Gemeinnützigkeit der Stiftung und damit ihre Zulassung durch das Schweriner Justizministerium anzweifeln, da die Stiftung unter anderem auch den Bau der umstrittenen russischen Erdgaspipeline Nord Stream 2 durch die Ostsee fördern kann. Die Verwaltungsrichter befanden, dass die DUH zwar ein Verbandsklagerecht in Umweltbelangen habe. Dies erstrecke sich aber nicht auf die Gründung und Zulassung von Stiftungen. Die DUH kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die Stiftung Klima- und Umweltschutz war im Januar von der Landesregierung gegründet und mit 200.000 Euro ausgestattet worden. Als “Zustiftung” bekam sie nach eigenen Angaben vom Nord-Stream-2-Konsortium inzwischen zehn Millionen Euro, weitere 30 Millionen sind in den kommenden Jahren avisiert. 

Zum Stiftungszweck gehört auch die Abwicklung von zwischengeschalteten Geschäften für Unternehmen, die am Bau der Ostsee-Pipeline beteiligt sind, da diesen seitens der USA immer wieder mit Sanktionen gedroht wurde. Welche Geschäfte die Stiftung bereits getätigt hat, wollte der Stiftungsvorsitzende Erwin Sellering bislang nicht sagen.

Quelle: AFP

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