Polen muss die Anwendung nationaler Vorschriften insbesondere zu Zuständigkeiten der Disziplinarkammer des obersten Gerichts sofort aussetzen. Die Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, Rosario Silva de Lapuerta, erließ am Mittwoch eine entsprechende einstweilige Anordnung. Diese sei nach den vorgebrachten Argumenten der EU-Kommission gerechtfertigt, teilte der EuGH mit. (Az. C-204/21 R)
Die polnische Justizreform ist seit langem ein zentraler Streitpunkt zwischen Warschau und Brüssel, das um die Unabhängigkeit der Justiz fürchtet. Im aktuellen Fall geht es um die Fassung des Justizgesetzes aus dem Dezember 2019. Die Kommission verklagte Polen deswegen im Frühjahr dieses Jahres und beantragte den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Nun spitzt sich der Streit weiter zu. Noch am Mittwoch tagt das polnische Verfassungsgericht und berät über eine noch frühere EuGH-Anordnung, nach der die Disziplinarkammer ihre Tätigkeit aussetzen soll. Am Donnerstag berät es darüber, ob das nationale Recht Vorrang vor dem EU-Recht haben soll. Ebenfalls am Donnerstag will der EuGH in einem anderen Verfahren ein Urteil über die polnische Disziplinarkammer fällen.
Quelle: AFP