Mehrere Angler aus Baden-Württemberg dürfen nun auch nachts ihrem Hobby nachgehen. Ihre Klagen gegen das Nachtangelverbot hatten Erfolg, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch mitteilte. Allerdings gelte das derzeit nur für die Kläger – das Nachtangelverbot im Land sei nicht generell aufgehoben. (Az. 5 K 1937/20 und 5 K 5845/20)
Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das das Angeln zwischen einer Stunde nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang verbietet. Nur Aale, Welse und Krebse dürfen bis Mitternacht und im Sommer bis ein Uhr nachts gefangen werden. Dagegen klagten sechs Angler.
Das Verbot verstoße gegen höherrangiges Recht im Verhältnis zu den Klägern, erklärte das Gericht nun. Gegen das Urteil könne noch Berufung eingelegt werden, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen werde. Einzelheiten zur Urteilsbegründung teilte das Gericht noch nicht mit.
Quelle: AFP