Mithilfe höher angebrachter Schornsteine will die Bundesregierung künftig insbesondere in Wohngebieten die Luftverschmutzung bekämpfen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Verordnungsentwurf, wie das Bundesumweltministerium am Mittwoch erklärte. Über den Entwurf müsse noch im Bundesrat abgestimmt werden. Ziel der Vorschrift sei es, die Abgase durch höhere Schornsteine direkt in die freie Luftströmung abzugeben.
So soll verhindert werden, dass sich Abgase in dicht besiedelten Gebieten zwischen Häusern ansammeln. Die Luftschadstoffe sammelten sich dort am Boden und beeinträchtigten die Gesundheit von Kindern, Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen, erklärte das Bundesumweltministerium.
Die Austrittsöffnung neu errichteter Schornsteine von Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen soll demnach künftig am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht werden. Diesen Punkt soll der Schornstein außerdem um mindestens 40 Zentimeter überragen. Bisher war die Höhe von Schornsteinen nach Angaben des Umweltministeriums nicht geregelt.
Mit der neuen Verordnung soll gewährleistet werden, dass die Schornsteinöffnung außerhalb der sogenannten Rezirkulationszone des Gebäudes liege – also dem Bereich, in dem Abgase nicht vom Wind weggetragen werden können und in der Luft verbleiben.
Von der neuen Verordnung betroffen wären ausschließlich neue Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt. Für Anlagen, die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits installiert waren, ändert sich laut Bundesumweltministerium nichts.
Quelle: AFP