Bund stellt 200 Millionen Euro für mobile Luftfilter in Schulen zu Verfügung

Copyright AFP PATRICIA DE MELO MOREIRA

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Förderung für mobile Luftfilter in Schulen beschlossen. Der Bund stelle den Ländern und Kommunen 200 Millionen Euro zu Verfügung, “um mobile Lüftungsgeräte in den Schulen in geeigneten Räumen einzubauen”, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in Berlin. Ziel sei, dass der Präsenzunterricht im zweiten Halbjahr “so sicher wie möglich” abgehalten werden könne.

In den nächsten zwei Wochen sollen entsprechende Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen werden, sagte Altmaier weiter. Wichtig sei, dass das Programm unbürokratisch und schnell umgesetzt werde. Der Minister verwies auf die Notwendigkeit einer Prüfung der Schulräume: “Uns ist wichtig, dass vor Ort sehr genau untersucht wird, welche Räume dafür geeignet sind.” Außerdem müsse geprüft werden, welche Geräte für die jeweiligen Räume in Betracht kommen.

Die neuen Fördermittel des Bundes, bei denen es sich um eine Ergänzung des bestehenden Förderprogramms für stationäre Luftfilter handelt, sollen mit Ländermitteln kombiniert werden können. Damit bestehe auch die Chance, das Schulträger in den Städten und Gemeinden “ohne größeren eigenen Beitrag solche Anlagen installieren können”, sagte Altmaier.

Antragsberechtigt sind laut Bundeswirtschaftsministerium Schulen, in denen Kinder unter zwölf Jahren betreut werden, weil ihnen “in absehbarer Zeit kein Impfangebot gemacht werden kann”. Das Förderangebot gelte auch für Schulen, die zugleich von älteren Schülern besucht werden.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte, dass Luftfilter alleine nicht ausreichend seien. “Es braucht einen Mix aus verschiedenen Vorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen im Schul- und Kitaalltag”, erklärte sie am Mittwoch. “Das manuelle Durchlüften von Kitas oder Klassenzimmern bleibt dort, wo es möglich ist, eine sehr effektive Hygienemaßnahme”. Auch das Impfen und Testen spiele eine entscheidende Rolle, so Lambrecht.

Quelle: AFP

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