EU verhängt 875-Millionen-Euro-Geldbuße gegen VW und BMW

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Im Kartellverfahren gegen deutsche Autobauer wegen Absprachen zur Abgasreinigung bei Dieselautos hat die EU-Kommission Geldbußen in Höhe von 875 Millionen Euro verhängt. Volkswagen zahlt rund 502 Millionen Euro, BMW rund 373 Millionen Euro, wie die Kommission am Donnerstag mitteilte. Alle Unternehmen räumten demnach ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten einem Vergleich zu.

Daimler wurde die Geldbuße vollständig erlassen, weil das Unternehmen die Brüsseler Wettbewerbshüter von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Ansonsten hätte die Buße für den Konzern rund 727 Millionen Euro betragen.

Nach Angaben der Kommission hatten die insgesamt fünf deutschen Autobauer – darunter auch noch die zum VW-Konzern gehörenden Hersteller Porsche und Audi – regelmäßig Fachtreffen abgehalten, bei denen sie über die Entwicklung der sogenannten SCR-Technologie berieten, mit der schädliche Stickoxidemissionen von Diesel-Autos durch die Einspritzung von Harnstoff (“AdBlue”) beseitigt werden können.

Bei diesen Zusammenkünften verständigten sich die Automobilhersteller demnach über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren zwischen 2009 und 2014 darauf, nicht miteinander um eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Abgasreinigung zu konkurrieren – obwohl die dafür benötigte Technologie zur Verfügung stand.

Konkret legten Daimler, BMW und der Volkswagen-Konzern etwa die Größen der AdBlue-Tanks fest und tauschten sensible Informationen aus. Damit schränkten sie nach Angaben der Kommission “den Wettbewerb um für Kunden relevante Produktmerkmale ein”.

Daimler, BMW, Volkswagen, Audi und Porsche hätten über die Technologie verfügt, “mit der sich die schädlichen Emissionen über die Vorgaben der EU-Abgasnormen hinaus reduzieren ließen”, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager. Sie hätten stattdessen aber “einen Wettbewerb darüber vermieden, das volle Potenzial dieser Technologie zu nutzen”. 

Wettbewerb und Innovation gerade auch bei der Minderung der Umweltbelastung durch den Autoverkehr seien “von entscheidender Bedeutung”, damit Europa die ehrgeizigen Ziele des EU-Klimaschutzplans Green Deal erreichen könne, hob Vestager hervor. “Dieser Beschluss zeigt, dass wir entschieden gegen alle Formen von Kartellrechtsverstößen vorgehen werden, die dieses Ziel gefährden.”

BMW betonte am Donnerstag, die Brüsseler Kommission habe ihre ursprünglichen Vorwürfe gegen den Münchener Autobauer “weitgehend” fallen gelassen. Zudem hob BMW hervor, dass es auch laut Bußgeldbescheid der Kommission keine Hinweise darauf gebe, “dass es zu einer Abstimmung zwischen den Parteien bezüglich des Einsatzes verbotener Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgastests gekommen wäre”. 

Der Vorwurf einer unzulässigen Manipulation der Abgasreinigung “stand und steht bei der BMW Group also nicht im Raum”, erklärte der Konzern. Eine verminderte und gesetzeswidrige Abgasreinigung sei von BMW “im Unterschied zu Wettbewerbern zu keinem Zeitpunkt in Erwägung gezogen” worden.

2015 hatte VW eingeräumt, bei bestimmten Dieselmotoren eine Software verbaut zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid nur auf dem Prüfstand senkt, nicht aber im Straßenverkehr. Der Dieselskandal kostete den Wolfsburger Konzern in den vergangenen Jahren bereits deutlich über 32 Milliarden Euro an Straf- und Entschädigungszahlungen sowie Gerichtskosten.

Auch bei Daimler hat es Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen und hohe Bußgelder gegeben, der Stuttgarter Konzern weist die in Klagen geltend gemachten Ansprüche indes als unbegründet zurück

In Italien setzten sich am Donnerstag unterdessen Verbraucherschützer mit einer Dieselklage gegen VW vor einem Gericht in Venedig durch. Nach Angaben der Organisation Altroconsumo sollen rund 63.000 vom Dieselskandal betroffene Kundinnen und Kunden von Volkswagen in Italien nun jeweils 3300 Euro plus Zinsen bekommen.

Quelle: AFP

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